EAR Registrierung 2021-04-15T12:04:05+02:00

EAR Registrierung

Die EAR Registrierung meint in Kurzform die Registrierung elektrischer und elektronischer Geräte bei der stiftung ear, zu der jeder Hersteller und Erstinverkehrbringer nach dem deutschen ElektroG verpflichtet ist. Sowohl Marke als auch Geräteart müssen bei dieser Behörde gemeldet werden. Das öffentlich-rechtliche Verfahren wird mit dem Registrierungsantrag eröffnet und dient als Voraussetzung, um den Verkauf, die Vermietung oder die Bewerbung der elektronischen und elektrischen Geräte zu beginnen. Die EAR Registrierung bedarf aller entscheidenden Merkmale des jeweiligen Geräts, um eine eindeutige Zuordnung nach dem Verkauf erfolgen kann. Unternehmen mit mehreren Marken sind dazu verpflichtet, pro Marke und Geräteart eine separate EAR Registrierung vorzunehmen. Als Marke im eigentlichen Sinn zählt nicht nur die eingetragene Marke lt. Markenrecht. Vielmehr ist eine EAR Registrierung auch dann nötig, wenn Elektro- und Elektronische Geräte unter dem Firmennamen und ohne eigene Markenkennung gefertigt und verkauft werden. Eine No-Name Registrierung oder die Anmeldung allein unter der Gerätebeschreibung ist unzulässig.

Jede EAR Registrierung geht mit der Verpflichtung einher, dass die im Register verwendete Marke auf dem elektrischen oder elektronischen Gerät ersichtlich sein und somit fest aufgebracht sein muss. Für die Registrierung nach dem Elektrogesetz sind sechs Kategorien mit einer Unterteilung in 17 Gerätearten festgelegt. Die Registrierung erfolgt online unter Eingabe aller notwendigen Daten. Sollte eine eindeutige Zuordnung zur Geräteart unmöglich sein, ist eine ausführliche Gerätebeschreibung inklusive Bildmaterial notwendig.

Bei elektrischen und elektronischen Geräten für Privatanwender besteht die Verpflichtung einer insolvenzsicheren Garantie. Bei Elektrik und Elektronik für den gewerblichen Einsatz ist eine glaubhafte Darstellung des Einsatzbereichs und der Anwendergruppe vorgeschrieben. Ausländische Hersteller und/oder Inverkehrbringer sind zur Bestellung eines Bevollmächtigten verpflichtet. Wird die Registrierung bei der stiftung ear entsprechend über einen Bevollmächtigten vorgenommen, muss die Account-Eröffnung mit ersichtlichem Hinweis erfolgen. Eine Eingangsbestätigung für die Anmeldung wird nicht erstellt. Nach eingehender Prüfung der Sachlage und Erfüllung der Voraussetzungen zur Registrierung bei der stiftung ear wird ein Registrierungsbescheid zugestellt und der Eintrag im Verzeichnis registrierter Erstinverkehrbringer und Hersteller erfolgt. Der Bescheid beinhaltet die notwendige WEEE-Registriernummer, ohne die eine Inverkehrbringung elektrischer und elektronischer Geräte mit Sanktionen und Bußgeldern in empfindlicher Höhe belegt wird. Der Registrierungsbescheid, also das Ergebnis der Registrierung von Gerät und Marke, dient schließlich als Genehmigung für den Vertrieb in Deutschland.

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