Glossar 2019-04-16T07:48:28+02:00

Glossar

B2B / B2C Geräte

Das ElektroG sieht die Unterteilung elektrischer und elektronischer Geräte nach ihrem Einsatzbereich, dem Einsatzort und dem Anwender vor. mehr lesen

EAR Registrierung

Die EAR Registrierung meint in Kurzform die Registrierung elektrischer und elektronischer Geräte bei der stiftung ear, zu der jeder Hersteller und Erstinverkehrbringer nach dem deutschen ElektroG verpflichtet ist. mehr lesen

ElektroG

Das Elektrogesetz – kurz ElektroG – ist die nationale Umsetzung der WEEE-Richtlinie in Deutschland. mehr lesen

Gerätearten

Gerätearten bezeichnen im ElektroG eine Unterkategorie der einzelnen Kategorien. Jede Geräteart (und Marke) bedarf einer eigenen Registrierung, also Beantragung einer WEEE Nummer. mehr lesen

Insolvenzsichere Garantie

Hersteller oder Importeure elektrischer oder elektronischer Geräte unterliegen in Deutschland dem ElektroG. mehr lesen

stiftung ear

Die stiftung ear (ear für Elektro-Altgeräte-Register) ist die gemeinsame Stelle für Hersteller, die im Sinne des ElektroG als gültige Behörde in Deutschland für die Anmeldung und Registrierung von elektrischen und elektronischen Geräten verantwortlich ist. mehr lesen

WEEE

WEEE steht als Abkürzung für „Waste of electrical and electronic Equipment“ und bezeichnet damit die europäische Richtlinie (WEEE-Richtlinie) zur Wiederverwendung und zum Recycling von elektrischen und elektronischen Geräten, die in die EU importiert, in der EU gefertigt und aus der EU exportiert werden. mehr lesen

WEEE Kennzeichnung

Jeder Hersteller und Inverkehrbringer elektrischer und elektronischer Geräte ist nach ElektroG und WEEE Richtlinie zur WEEE Kennzeichnung seiner Geräte verpflichtet. mehr lesen

WEEE Nummer

Mit Einführung des ElektroG ist jeder Erstinverkehrbringer (Hersteller oder Händler) dazu verpflichtet, eine Registrierung bei der stiftung ear vorzunehmen und damit eine WEEE Nummer zu beantragen. mehr lesen